Allgemeines Aussteller-Reglement Weihnachtsmarkt

Das Reglement ist integrierender Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller das allgemeine Aussteller-Reglement an.

Art des Anlasses
Der Weihnachtsmarkt ist ein Markt für alle. Teilnehmen können gewerbliche wie auch private Anbieter. Verkauft kann alles werden; Weihnachtsarktikel, Geschenkartikel, Bastelartikel, Schmuck, Neuwaren usw. Ausgenommen sind lebende Tiere, Drogen, Alkohol, pornographisches Material und Waffen. Der Anbieter erklärt durch seine Unterschrift auf der Anmeldung, dass er ausschliesslich eigene Ware (von der er rechtmässiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft. Der Teilnehmer muss bei der schriftlichen Anmeldung im Anmeldungsformular wahrheitsgetreue Angaben machen. Bei Nichteinhalten des allgemeinen Aussteller-Reglements kann der Veranstalter Anmeldungen zurückweisen. Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angaben von Gründen, Aussteller von der Teilnahme auszuschliessen.

Der Aussteller garantiert, wenn nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, die Funktionstüchtigkeit seiner Waren. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der angebotenen Artikel.

Standflächen
Für die Standflächen wird eine Standgebühr erhoben. Es stehen zwei Standgrössen zur Auswahl. Marktstand 3m x 3m à Fr. 70.- oder nur Standplatz 3m x 3m à Fr. 40.-.

Andere Standgrössen auf Anfrage.

Anmeldung
Die Aussteller werden nach Eingang ihrer Anmeldung und nach der Standgrösse berücksichtigt. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Einzahlungsschein und das Aussteller-Reglement. Mit Ihrer Unterschrift  oder mit der Einzahlung der Standgebühr erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen gemäss dem mitgelieferten Aussteller-Reglement und allfällig noch zu erlassenden Anordnungen einverstanden. Die Teilnahme ist erst nach Eingang Ihrer Zahlung auf unser Postkonto 40-314137-7 definitiv. Die Standgebühren werden mit der Anmeldung fällig. Bei Nichterscheinen behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz ohne Angabe von Gründen weiterzugeben. Und es erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr. Der Einzahlungsbeleg ist zwingend mitzunehmen.

Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Die Aussteller werden nach Eingang ihrer Anmeldung und Einzahlung berücksichtigt. Für Kinder ist ein spezieller Sektor vorgesehen. Aus baulichen Gründen können sich Stützen oder Säulen auf Ihrer Standfläche befinden. Bei der Standeinteilung wird darauf geachtet, dass diese nicht allzu störend wirken. Die markierten Standflächen müssen aus Sicherheits-und Brandschutztechnischen Bestimmungen eingehalten werden. Die Gänge für Besucher und Kunden dürfen nicht mit Waren verstellt werden. Aus Feuerpolizeilichen Gründen besteht in der Halle ein Rauchverbot (Auflage des Vermieters).

Zeitplan für Aussteller:
Zeiten für den Standaufbau/Einrichten:

Freitags ab 17.00 – 21.00 Uhr
Samstags ab  07.00 – 09.30 Uhr
Öffnungszeiten für die Besucher/Käufer von 10.00 – 18.00 Uhr
Standabbau ab 18.00 – 20.00 Uhr.

Standaufbau
Die Ware kann, soweit möglich, mit dem Auto/Kleinbus vor die Eingänge der Halle gefahren werden. Alle Fahrzeuge müssen das Areal vor den Eingängen bis spätestens um 09.30 Uhr wieder verlassen und auf den Ausstellerparkplätzen abgestellt werden. Alle Teilnehmer haben die Anweisungen der Veranstalter/Einweisposten strikt einzuhalten. Die Anlieferung der Waren ist ebenerdig. Es müssen keine Treppen oder sonstigen Hindernisse überwunden werden (Palettenrolli, Sackkarren etc.). Versperren Sie den Ein/Ausgangsbereich der Halle nicht mit Fahrzeugen.

Reinigung/Miet-Tische
Der Standplatz und die Marktstände müssen in gereinigtem, einwandfreiem Zustand an den Veranstalter zurückgegeben werden. Persönliche Abfälle und Verpackungsmaterialen, Geräte etc. müssen vom Aussteller wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden. Zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungskosten werden dem Aussteller weiterverrechnet. Wird die Rückgabe der Tische durch den Aussteller versäumt, behält sich der Veranstalter vor, fehlendes Mobiliar in Rechnung zu stellen.

Haftung
Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter bzw. Helfer verursacht werden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.

Aussteller-Transportfahrzeuge
Die Aussteller-Transportfahrzeuge sind auf dem hierfür zugewiesenen Parkplatz abzustellen. Die Anweisungen Veranstalter/Parkplatzanweiser sind strikt zu befolgen. Das Abstellen der Fahrzeuge hinter dem Standplatz ist nicht möglich.

Schlussbestimmungen
Kann der Weihnachtsmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.

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Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Arlesheim.

  

Adresse: megaflohmi GmbH, Roger Beutler, Hüslimattstrasse 2, 4132 Muttenz,   Tel. 079 441 85 90,  Fax 061 413 80 92,  E-Mail info@megaflohmi.ch

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