Allgemeines Aussteller-Reglement Motorrad Markt

 

Das Reglement ist integrierender Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller das allgemeine Aussteller-Reglement an.

Art des Anlasses

Der Motorrad Markt ist ein Anlass für alle. Teilnehmen können gewerbliche wie auch private Anbieter. Verkauft kann alles werden; Motorräder, Occasionen, Oldtimer, Newtimer, Roller, Teile, Velos , Werkzeuge, Zubehör, Occasionsartikel, Renngeräte, Outletware usw. Ausgenommen sind lebende Tiere, Drogen, Alkohol, pornographisches Material und Waffen. Es stehen auch spezielle Occasions Motorradstandplätze (einzel Objekte) für die Anbieter bereit. Der Anbieter erklärt durch seine Unterschrift auf der Anmeldung, dass er ausschliesslich eigene Ware (von der er rechtmässiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft. Der Teilnehmer muss bei der schriftlichen Anmeldung im Anmeldungsformular wahrheitsgetreue Angaben machen. Bei Nichteinhalten des allgemeinen Aussteller-Reglements kann der Veranstalter Anmeldungen zurückweisen. Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angaben von Gründen, Aussteller von der Teilnahme auszuschliessen.

Der Anbieter garantiert, wenn nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, die Funktionstüchtigkeit seiner Waren. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der angebotenen Artikel. Freier Eintritt für Besucher.

Standflächen

Für die Standflächen wird eine Standgebühr erhoben. Es stehen folgende Standgrössen-Einheiten zur Auswahl:
Standflächen 2m x 3m à Fr. 50.-
Occasions Motorradstandplatz à Fr. 30.- (Beaufsichtigter Standplatz, Verkaufsberatung, keine Anwesenheit erforderlich)
Verkaufstische (220 x 80 cm) à Fr. 16.- können auf Wunsch gemietet werden.
Andere Standgrössen auf Anfrage.

Anmeldung

Die Anbieter werden nach Eingang ihrer Anmeldung und nach der Standgrösse berücksichtigt. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Einzahlungsschein und das Aussteller-Reglement. Mit Ihrer Unterschrift  oder mit der Einzahlung der Standgebühr erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen gemäss dem mitgelieferten Aussteller-Reglement und allfällig noch zu erlassenden Anordnungen einverstanden. Die Teilnahme ist erst nach Eingang Ihrer Zahlung auf unser Postkonto  40-314137-7 definitiv. Die Standgebühren werden mit der Anmeldung fällig. Bei Nichterscheinen behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz ohne Angabe von Gründen weiterzugeben. Und es erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr. Der Einzahlungsbeleg ist zwingend mitzunehmen.

Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Die Anbieter werden nach Eingang ihrer Anmeldung und Einzahlung berücksichtigt. Für die einzelnen Occasions Motorräder ist ein spezieller Sektor vorgesehen. Aus baulichen Gründen können sich Stützen oder Säulen auf Ihrer Standfläche befinden. Bei der Standeinteilung wird darauf geachtet, dass diese nicht allzu störend wirken. Die markierten Standflächen müssen aus Sicherheits-und Brandschutztechnischen Bestimmungen eingehalten werden. Die Gänge für Besucher und Kunden dürfen nicht mit Waren verstellt werden. Aus Feuerpolizeilichen Gründen besteht in der Halle ein Rauchverbot (Auflage des Vermieters).

Zeitplan für Anbieter:
Zeiten für den Standaufbau/Einrichten:
Freitags ab 17.00 – 21.00 Uhr
Samstags ab  07.00 – 08.30 Uhr
Öffnungszeiten für die Besucher/Käufer von 09.00 – 17.00 Uhr
Standabbau ab 17.00 – 19.00 Uhr.

Standaufbau

Die Ware kann, soweit möglich, mit dem Auto/Kleinbus vor die Eingänge der Halle gefahren werden. Alle Fahrzeuge müssen das Areal vor den Eingängen bis spätestens um 08.30 Uh (Samstags) wieder verlassen und auf den Ausstellerparkplätzen abgestellt werden. Alle Teilnehmer haben die Anweisungen der Veranstalter/Einweisposten strikt einzuhalten. Die Anlieferung der Waren ist ebenerdig. Es müssen keine Treppen oder sonstigen Hindernisse überwunden werden (Palettenrolli, Sackkarren etc.). Versperren Sie den Ein/Ausgangsbereich der Halle nicht mit Fahrzeugen.

Reinigung/Miet-Tische

Der Standplatz und die Tische müssen in gereinigtem, einwandfreiem Zustand an den Veranstalter zurückgegeben werden. Persönliche Abfälle und Verpackungsmaterialen, Geräte etc. müssen vom Aussteller wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden. Zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungskosten werden dem Aussteller weiterverrechnet. Wird die Rückgabe der Tische durch den Aussteller versäumt, behält sich der Veranstalter vor, fehlendes Mobiliar in Rechnung zu stellen.

Haftung

Jeder Anbieter ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter bzw. Helfer verursacht werden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.

Anbieter-Transportfahrzeuge

Die Aussteller-Transportfahrzeuge sind auf dem hierfür zugewiesenen Parkplatz abzustellen. Die Anweisungen Veranstalter/Parkplatzanweiser sind strikt zu befolgen. Das Abstellen der Fahrzeuge hinter dem Standplatz ist nicht möglich.

Schlussbestimmungen

Kann der Motorrad Markt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.

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Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Arlesheim.

Wir wünschen Ihnen einen erfolg- und erlebnisreichen Motorrad Markt.
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Adresse:
megaflohmi GmbH
Hofackerstrasse 35
4132 Muttenz
Fax 061 413 80 92
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